Gesetze / Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
ZAG§ 31 Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 17
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Münster, 08.01.2024 – 7 KLs-6 Js 167/16-2/20
- BGH, 11.06.2015 – 1 StR 368/14Unerlaubtes Erbringen von Zahlungsdiensten: Verfall des gesamten aus der Tat erlangten Vermögensvorteils bei Verstoß gegen das Verbot des Aufstellens von Geldausgabeautomaten in SpielhallenZitiert von 18
- OLG Hamm, 04.01.2018 – 4 Ws 196, 197/17
- OVG NRW, 19.11.2015 – 4 B 710/15Zitiert von 8
- LG Stuttgart, 07.03.2013 – 6 Qs 2/13
- BGH, 28.10.2015 – 5 StR 189/15Strafverfahren wegen unerlaubten Erbringens von Zahlungsdiensten: Strafbarkeit für Finanztransaktionen des sog. "Hawala-Bankings" durch natürliche Personen; Anwendbarkeit der AusschlussnormZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BGH, 21.04.2026 – XI ZR 232/23(Haftung einer Steuerberatungsgesellschaft aufgrund der Durchführung eines Treuhandvertrags; Vorschriften des Geldwäschegesetzes als mögliche Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB)
- BGH, 18.04.2023 – 3 StR 10/23Relativer Revisionsgrund im Strafverfahren: Nichtgewährung des letzten Wortes nach zeitweiser Abwesenheit des AngeklagtenZitiert von 2
- BGH, 02.06.2021 – 3 StR 61/21Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ein Hawala-System betreibende Organisation; Übermittlung von Geldbeträgen im Rahmen eines Hawala-Systems als Finanztransfergeschäft; wiederholtes Erbringen von Zahlungsdienstleistungen als eine TatZitiert von 28
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 31 ZAG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
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